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Auswahlverfahren / Antw:Einstellung November 2022
« Letzter Beitrag von firefighter14 am 11. Oktober 2022, 15:52 Uhr »
Hallo
Nochmal ne frage gibt es hier nochwelche, die die Zusage aus Stuttgart haben für 2.November?
Vll jemand aus dem Raum Regensburg?
Gruß
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Hallo,
zuerst: Ich habe nicht das duale Studium gemacht, sondern nur die Laufbahnausbildung. Aber ich habe Kollegen die den Weg gegangen sind. Wenn jemand eine qualifiziertere Meinung hat 👍.

Nach meinem Wissen gibt eine kurze Einführungsphase in Bergen (2 Wochen).
Dann geht es nach Wuppertal zum Studieren. Das Studium ist immer zu Vorlesungszeiten.
In den Semesterferien erfolgen die feuerwehrtechnische Ausbildung in Bergen und/oder die Praktika auf den Feuerwachen oder Behörden. Die Prüfungen werde auch in den Semesterferien geschrieben. Das macht es in der Tat dann recht sportlich.
In Wuppertal muss man sich glaube ich selbst um eine Wohnung kümmern. In Bergen wohnt man in großräumigen WGs in alten Britischen Offizierswohnungen. 120m² mit 3 Leuten. Nicht immer alles ganz neu aber man kann es aushalten.
Mit Stetten hat man eigentlich nicht zu tun. Die Schule für gehobenen Dienst in Bergen Loheide, circa 30km nördlich von Celle.

Eine alternative Überlegung ist erst ein Studium zu machen und sich dann auf eine Laufbahnausbildung zu bewerben. Vorteil ist hier, dass man das studieren kann was man wirklich will und auch wo man will. Man hat zeitlich nicht ganz soviel Druck.
Nachteil ist das man das Studium selbst finanzieren muss.

Ich hoffe die Infos bringen dich etwas weiter.🚒
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Guten Morgen zusammen,

hat jemand Erfahrung mit dem dualen Studium?´
Mich würde der Ablauf der Ausbildungszeit/Studienzeit und die jeweiligen Ausbildungsorte interessieren.

z.B.
1. 6 Monate 1. Semester Studium, Wuppertal
2. 6 Monate FW-B1-Lehrgang, Stetten a. kalten Markt
3. 6 Monate 2. Semester Studium, Wuppertal
....

Es wäre schön, wenn mir hier jemand einen ungefähren Ablaufplan geben könnte.

Außerdem hätte ich gerne Erfahrungen von bisherigen Studierenden, wie die Auslastung in den 3.5 Jahren ist. Ich stelle mir das recht sportlich vor in dieser Zeit Bachelor und B1-B4/5 mit entsprechender Vorbereitung unterzubringen.
Ist das ganze zeitlich gut verteilt, oder kommen teilweise viele Prüfungen gleichzeitig?
Wie ist es mit der wohnsituation? Ist ein Hauptwohnort nahe Wuppertal sinnvoll und dann eine Beherbergung in Stetten zu den jeweiligen Feuerwehrpraktischen Zeiträumen?

Außerdem würde mich interessieren, ob der Sporttest für das duale Studium identisch mit dem mD ist. Ich finde leider nur den Sporttest hierzu.

Vielen Dank für die Erfahrungen.

MkG
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Nochmal, der B IV hat mit der Laufbahnbefähigung erst einmal nichts zu tun. Einzig, dass er Bestandteil der LfBAusb sein kann - nicht muss. Dies gilt gleichermaßen für alle anderen Fachlehrgänge, wie bspw. B III, B VI oder sonst was für Lehrgänge. Dies würde schon am erforderlichen Umfang des Erwerbs einer LfBBef (müsste dann nämlich mind. 18 Monate dauern) scheitern. Ansonsten ist das schon so, wie Autor: Alexander es beschrieben hat.
Sollten tatsächlich Ernennungen nur aufgrund des B IV durchgeführt worden sein, ohne dass die Bildungsvoraussetzungen und sonstigen Voraussetzungen vorlagen, handelt es sich um lupenrein rechtswidrige, jedoch - und dies zu meinem Bedauern(!) - wirksame Ernennungen.
Mich würde es im Übrigen nicht wundern. Die vom BAPersBw haben schon ganz andere Sachen durchgezogen.
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Ich habe an keinem Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen, korrekt.
Wie geschrieben ich kenne min 4 Kameraden die Ihren B4 über den BFD an unterschiedlichen LFS absolviert haben und ohne Umwege direkt zur BwFw gegangen sind. Von einem weiß ich dass er definitive Leiter der Feuerwache ist.
Keiner von Ihnen hat studiert oder vor der Ausbildung ein Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen.
Der unterschied ich bin Bereich Süd und die vier in den anderen drei Himmelsrichtungen.
Fakt ist aber, es bedarf eines Studiums.
Bewirb dir halt in einer anderen Himmelsrichtung.
Auch das Auswahlverfahren spielt dafür keine Rolle, du hast erstmal nach dem Gesetz keine Laufbahnbefähigung.
Außer es gibt irgendwelche Ausnahmeregeln die so nicht im Netz stehen.

Zitat:"Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 7 Laufbahnbefähigung
Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung

1. durch den erfolgreichen Abschluss eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder
2. durch Anerkennung, wenn sie außerhalb eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder eines Aufstiegsverfahrens des Bundes Folgendes erworben haben:
  a) die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder
  b) die erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung."


"Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Bundeslaufbahnverordnung - BLV)
§ 20 Gehobener Dienst
(1) Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes nach § 7 Nummer 2 Buchstabe a setzt Folgendes voraus:

1. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss, wenn die jeweilige Ausbildung inhaltlich den Anforderungen eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes entsprochen hat, oder
2. einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor sowie eine hauptberufliche Tätigkeit oder einen Abschluss, der einem Bachelor gleichwertig ist, sowie eine hauptberufliche Tätigkeit.
https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__20.html

Also stellen wir fest, erstmal gilt für dich §7(2)  da du ja die Ausbildung nicht beim Bund gemacht hast, sondern in einem anderen Bundesland.
Nun kommt §20 zum tragen und dort steht drin, die Laufbahnbefähigung wird nur anerkannt wenn du vor ein Studium hattest.

Wie gesagt, keine Ahnung ob es noch weitere interne Regeln gibt, aber das ist erstmal das Grundsätzliche.
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Hallo in die Gruppe,

vielen Dank für euren Einsatz.

1
Ich habe an keinem Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen, korrekt.
Wie geschrieben ich kenne min 4 Kameraden die Ihren B4 über den BFD an unterschiedlichen LFS absolviert haben und ohne Umwege direkt zur BwFw gegangen sind. Von einem weiß ich dass er definitive Leiter der Feuerwache ist.
Keiner von Ihnen hat studiert oder vor der Ausbildung ein Auswahlverfahren des Bundes teilgenommen.
Der unterschied ich bin Bereich Süd und die vier in den anderen drei Himmelsrichtungen.

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Interessant ist auch, in den Ausschreibungen steht als Voraussetzung oder Laufbahnbefähigung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst.
Auf meinem Zeugnis der LFS Baden-Württemberg steht im Wortlaut:

Herr...geboren am...wohnhaft....hat die nach der Ausbilungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst vom 17. November 2014 durchgeführt und am ...abgeschlossene

Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

mit der Gesamtnote...
bestanden.

Die Laufbahnbefähigung wird mir in BW, RP, NRW, SN .....anerkannt. Ist dort in den Laufbahnverordnungen geregelt.
Also das ist nicht das Problem, sondern das ich kein Auswahlverfahren beim Bund gemacht habe, BLV, obwohl ich doch eine Laufbahnbefähigung BW erhalten habe.
Aber die Zulassung darf jedes Bundesland selbst festlegen.
Doch dann finde ich die Ausschreibung falsch.

Naja, für mich etwas unbefriedigend, zum der BFD die BaPers Entscheidung auch nicht versteht.
Eben so wenig wie der Mann in Köln Assesmentcenter, er würde seit Jahren die Leute ohne Studium einladen und ich bin der Erste der Ihm die Rückmeldung gab dass es wohl das Studium fehle, er war recht sauer. Leute einladen, Gespräche führen, eine Auswahl treffen und sich wundern wieso immer noch so ein Mangel an gd lern herrscht.

3
An welcher LFS warst du und ist es egal an welcher LFS der Bund euch schickt, denn ich habe der LFS Geld geboten und Sie lehnten ab, Sie bestanden darauf das ich eine Träger BF besitze.
Ich weiß das die LFS-RP das Geld nimmt.

Vielen Dank dass Ihr euch die Zeit nehmt, weiß ich absolut zu schätzen.

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Hallo Fredrik,
Dein Problem ist einfach die fehlende Laufbahnzuerkennung der Bundeswehr. Ich wurde als Aufsteiger, nach bestandener Auswahlprüfung zu einer LFS geschickt und habe nach Landesrecht die B IV Prüfung gemacht. Anschließend bekam ich eine Laufbahnbefähigung für den gDBw. Bei jedem Direkteinsteiger werden diese LaUfbahnvoraussetzungen geprüft. Da du vom mD kommst und an keinem Auswahlverfahren nach BLV teilgenommen hast, wird das wohl Dein Problem sein. Wenn du Offizier wärest, sähe das anders aus....
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Auswahlverfahren / Antw:Einstellung November 2022
« Letzter Beitrag von Muchs1 am 25. August 2022, 11:29 Uhr »
Hallo firefighter14,
ich habe bereits von Stuttgart eine Zusage für den 02.11.22 erhalten.
Grüße
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P. S.: Ich frage mich, wie die dich zum Assessment einladen konnten? Die Voraussetzungen sollten VOHER klar sein. Das muss ja ein Trümmerladen sein  ???.
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Hallo Frederik,

die Tatsache den sog. B 4 bestanden zu haben, reicht nicht. Um als Beamter in eine Laufbahn einzutreten, benötigt man idR eine Laufbahnbefähigung für die jeweilige Laufbahn - hier der technische Verwaltungsdienst - in der entsprechenden Laufbahngruppe - hier offensichtl. der gehobene Dienst.
Eine Ausnahme hiervon ist in § 27 BLV verortet. Diese Beamten habe keine Laufbahnbefähigung in der entsprechenden Laufbahngruppe, bekleiden aber trotzdem das jeweilige Statusamt (ggf. bis A 11 im gD).
Lange Rede, kurzer Sinn: der B 4 kann Bestandteil der Laufbahnausbildung im gD sein, muss es aber nicht. Wer für den gehoben Dienst zugelassen wird, ergibt sich aus dem BBG. Lies dir einfach mal § 17 BBG durch, dann wird die Entscheidung des BAPersBw ggf. nachvollziehbarer
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